Um ein Genehmigungsverfahren durchzuführen, sind umfassende Studien erforderlich. Allem voran stehen die naturschutzfachlichen Unter-suchungen im Vordergrund. Eingehende Gutachten zur bestehenden Avifaunistik (Vogelwelt) und ggf. bestehender Fledermauspopulationen werden durchgeführt. Die Erhebungen untersuchen einen kompletten Jahresablauf, um Zug- und Brutvögel sowie das Flugverhalten zu Winter-quartieren oder zur Nahrungssuche zu erfassen.
Bestehende Biotopstrukturen werden parallel erfasst und bilden die Basis für die erforderliche Darstellung von Eingriff und Ausgleich (Landschaftspflegerische Begleitplanung).
Bei rechtskräftigen Regionalplänen mit ausgewiesenen Windkraftflächen werden unter Umständen sogenannte „Zielabweichungsverfahren“ erforderlich, sofern man geeignete Standorte die nicht im Regionalplan dargestellt worden sind, sich jedoch zur Errichtung von Windkraftanlagen eignen, zur Genehmigung führen will.
In der Regel erfolgt die Genehmigung nach Bundesimmissions-schutzgesetzt (BImSchG).